Aufsichtsbehörde

Verfahren

Gegen Verfügungen des Betreibungs- und Konkursamts kann innert 10 Tagen seit Kenntnis der Verfügung wegen Gesetzesverletzung oder Unangemessenheit Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt geführt werden (Art. 17 SchKG).

Die Beschwerde ist mit einem Antrag zu versehen und schriftlich zu begründen.

Sie ist zu richten an:

Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt
Bäumleingasse 5
Postfach
4001 Basel
 

Berichte über die Rechtsprechung der Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt