Aufsichtsbehörde
Verfahren
Gegen Verfügungen des Betreibungs- und Konkursamts kann innert 10 Tagen seit Kenntnis der Verfügung wegen Gesetzesverletzung oder Unangemessenheit Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt geführt werden (Art. 17 SchKG).
Die Beschwerde ist mit einem Antrag zu versehen und schriftlich zu begründen.
Sie ist zu richten an:
Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt
Bäumleingasse 5
Postfach
4001 Basel
Berichte über die Rechtsprechung der Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt
Berichte
- Bericht Aufsichtsbehörde 2003 (PDF, 279 KB, nicht barrierefrei)
- Bericht Aufsichtsbehörde 2004 (PDF, 212 KB, nicht barrierefrei)
- Bericht Aufsichtsbehörde 2005 (PDF, 153 KB, nicht barrierefrei)
- Bericht Aufsichtsbehörde 2006 (PDF, 91 KB, nicht barrierefrei)
- Bericht Aufsichtsbehörde 2007 (PDF, 180 KB, nicht barrierefrei)
- Bericht Aufsichtsbehörde 2008 (PDF, 318 KB, nicht barrierefrei)
- Bericht Aufsichtsbehörde 2009 (PDF, 490 KB, nicht barrierefrei)
- Bericht Aufsichtsbehörde 2010 (PDF, 452 KB, nicht barrierefrei)
- Bericht Aufsichtsbehörde 2011 und 2012 (PDF, 437 KB, nicht barrierefrei)