Rechtsauskunft
Aktueller Hinweis
Die allgemeine Rechtsauskunft wird folgendermassen angeboten:
Montag: Persönliche Vorsprache (Voranmeldung erforderlich)
Freitag: Telefonische Auskunft
Für Details verweisen wir Sie auf den entsprechenden Abschnitt weiter unten auf dieser Seite.
Die Rechtsauskunft steht nur Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden Basel, Riehen und Bettingen offen.
Zu laufenden Verfahren werden keine Rechtsauskünfte erteilt.
Allgemeine zivilrechtliche Fragen
Auskünfte in allgemeinen zivilrechtlichen Fragen werden zweimal wöchentlich durch eine Gerichtsschreiberin oder einen Gerichtssschreiber des Zivilgerichts erteilt.
Zeiten:
Montag | 14.00 bis 16.00 Uhr |
Persönliche Vorsprache Voranmeldung erforderlich bis spätestens Montag, 10:00 Uhr auf Tel. 061 267 63 85. |
Freitag | 14.00 bis 16.00 Uhr |
Telefonische Auskunft Tel. 061 267 40 11 |
An folgenden Terminen findet keine Rechtsauskunft statt:
- Montag, 27. Februar 2023 (Fasnachtsmontag)
- Freitag, 7. April 2023 (Karfreitag)
- Montag, 10. April 2023 (Ostermontag)
- Montag, 1. Mai 2023 (Tag der Arbeit)
- Freitag, 19. Mai 2023 (Freitag nach Auffahrt)
- Montag, 29. Mai 2023 (Pfingstmontag)
- Montag, 5. Juni 2023 (Anwaltsprüfungen)
- Montag, 25. Dezember 2023 (Weihnachten)
Ehe- und familienrechtliche Verfahren
Auskünfte in ehe- und familienrechtlichen Fragen werden zweimal wöchentlich durch eine Präsidentin oder einen Präsidenten des Zivilgerichts erteilt.
Zeiten:
Dienstag |
14.00 bis 16.00 Uhr |
Persönliche Vorsprache Voranmeldung erforderlich bis spätestens Dienstag, 10.00 Uhr auf Tel. 061 267 63 96.
|
Donnerstag |
14.00 bis 15.30 Uhr |
Telefonische Auskunft Tel. 061 267 40 11 |
An folgenden Terminen findet keine Rechtsauskunft statt:
- Dienstag, 28. Februar 2023 (Fasnachtsdienstag)
- Donnerstag, 6. April 2023 (Gründonnerstag)
- Donnerstag, 18. Mai 2023 (Auffahrt)
- Dienstag, 6. Juni 2023 (Anwaltsprüfungen)
- Dienstag, 1. August 2023 (Bundesfeiertag)
- Dienstag, 26. Dezember 2023 (Stephanstag)
Weitere Informationen für volljährige Kinder (in Ausbildung) über die Möglichkeit, einen vollstreckbaren Entscheid zu erlangen und die unentgeltliche Rechtspflege zu beanspruchen (Inkassohilfeverordnung: InkHV, SR.211.214.32), finden Sie hier:
Familienrecht und Kindschaftsrecht
Familienrechtliche Rechtsauskunft
Schlichtungsverfahren (inkl. Schlichtungsgesuch als PDF-Formular)
Unentgeltliche Rechtspflege (inkl. Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege als PDF-Formular)