SchKG-Verfahren
Schuldbetreibung, Konkurs und Arrest
Das Schuldbetreibungsverfahren kommt bei sämtlichen Forderungen zur Anwendung, die auf Geldzahlung oder auf die Leistung einer Sicherheit gerichtet sind (Art. 38 Abs. 1 SchKG). Die wichtigste gesetzliche Grundlage des Betreibungsrechts ist das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG, SR 281.1).