Kindesanhörung
In Eheschutz- und Scheidungsverfahren werden die betroffenen Kinder vom Gericht zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Diese Kindesanhörung findet mit der Richterin/dem Richter statt, die/der für das Verfahren der Eltern zuständig ist, oder mit einer Gerichtsschreiberin/einem Gerichtsschreiber, die/der mit dem Verfahren vertraut ist. Alle Personen, die eine Kindesanhörung durchführen, verfügen über eine entsprechende Schulung.
In der Kindesanhörung hat das Kind die Möglichkeit, seine Perspektive und seine Anliegen direkt in das Verfahren einzubringen, bevor das Gericht seinen Entscheid über die Kindesangelegenheiten trifft.
Ausführliche Informationen zur Kindesanhörung finden Sie unter anderem in folgenden Publikationen:
- Die Kindesanhörung - für Kinder ab 5 Jahren (von Unicef und MMI) (PDF, 19 Seiten, nicht barrierefrei)
- Die Kindesanhörung - für Kinder ab 9 Jahren (von Unicef und MMI) (PDF, 16 Seiten, nicht barrierefrei)
- Die Kindesanhörung - für Kinder ab 13 Jahren (von Unicef und MMI) (PDF, 15 Seiten, nicht barrierefrei)
- Die Kindesanhörung - für Eltern (von Unicef und MMI) (PDF, 12 Seiten, nicht barrierefrei)
- Broschüren der Unicef und des MMI
- JURIS - Der kleine Advokat