Geschäftsverteilung

Das Zivilgericht tagt als Einzelgericht, als Dreiergericht oder in Fünferbesetzung (Kammer). Die ordentliche Geschäftsverteilung wird jährlich nach Reglement festgelegt. In Einzelfällen kann von nachfolgendem Plan abgewichen werden.

Tagespräsidium

Für die Behandlung der dringlichen Tagesgeschäfte hat das Zivilgericht Tagespräsidien bezeichnet. Ansprechstelle für die Rechtssuchenden ist die Kanzlei Tagesgeschäfte (1. OG, Büro Nr. 158).

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Einzelgericht in Zivilsachen

Die Einzelrichterin oder der Einzelrichter ist zuständig für Zivilsachen

  1. im vereinfachten Verfahren (Art. 243 Abs. 1 ZPO) bei einem Streitwert bis 30'000 Franken sowie in den Fällen von Art. 243 Abs. 2 Bst. b bis d ZPO unabhängig vom Streitwert; 
  2. für alle übrigen summarischen Verfahren unabhängig vom Streitwert.
Tag Geschäftsverteilung
Dienstag Morgen Präsident/in: lic. iur. Heer / lic. iur. Vontobel
Mittwoch Morgen Präsident: Dr. Schürmann
Freitag Morgen Präsident/in: lic. iur. Müller / Dr. iur. Bachofner

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Einzelgericht in Familiensachen

Für die besonderen eherechtlichen Verfahren (Art. 271ff. ZPO), die
Kinderbelange in familienrechtlichen Angelegenheiten (Art. 295ff.
ZPO) sowie die Verfahren bei eingetragener Partnerschaft (Art. 305ff.
ZPO) sind zuständig:

  1. die Einzelrichterin oder der Einzelrichter:
    1. bei umfassender Einigung in der Sache
    2. in einfachen Fällen ohne umfassende Einigung in der Sache, sofern nicht eine Partei einen Entscheid des Dreiergerichts verlangt;
    3. in allen summarischen Verfahren;
    4. in vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert von 30'000 Franken;
    5. in allen Kontumazverfahren wegen versäumter Klageantwort (Art. 223 ZPO).
  2. das Dreiergericht in allen übrigen Fällen.
Tag Geschäftsverteilung
Montag Morgen Präsident: Dr. iur. Stein 
Dienstag Morgen Präsidentin: lic. iur. Senn 
Mittwoch Morgen Präsidentin: Dr. iur. Wolf 
Donnerstag Morgen Präsidentin: Dr. iur. Braun
Freitag Morgen Präsident: lic. iur. Schmidlin

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Scheidung auf gemeinsames Begehren

Bei umfassender Einigung lädt das Gericht die Parteien zu einer Anhörung vor.

Tag Geschäftsverteilung
Montag Nachmittag  Präsidentin: lic. iur. Senn 
Dienstag Nachmittag  Präsident: Dr. iur. Stein

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Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht ist zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von 30'000 Franken.

Tag Geschäftsverteilung
Montag Nachmittag Vorsitz: lic. iur. Müller, lic. iur. Heer / lic. iur. Vontobel
Donnerstag Nachmittag Vorsitz: Dr. iur. Schürmann

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Einzelgericht (Mietwesen)

Die Verfahren betreffend Miete von Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten werden, soweit sie in die Kompetenz des Einzelgerichts fallen, jeweils in einem besonderen Verhandlungsgefäss geführt.

Tag Geschäftsverteilung
Montag Morgen Präsident: Dr. iur. Schürmann 
Dienstag Nachmittag Präsident/in: Dr. iur. Bachofner, lic. iur. Heer / lic. iur. Vontobel

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Kammern

Kammersitzungen finden in Dreierbesetzung (Dreiergericht) oder in Fünferbesetzung statt.
In Dreierbesetzung entscheidet das Gericht

  1. im vereinfachten Verfahren in den Fällen von Art. 243 Abs. 2 Bst. a und e ZPO unabhängig vom Streitwert, soweit nicht das Arbeitsgericht zuständig ist;
  2. im ordentlichen Verfahren bei einem Streitwert von über 30'000 Franken bis 100'000 Franken sowie den nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten;

In Fünferbesetzung entscheidet das Gericht im ordentlichen Verfahren ab einem Streitwert von über 100'000 Franken.

Tag Kammer Geschäftsverteilung
Mittwoch Morgen I. Kammer Präsident/in: lic. iur. Senn, Dr. iur. Braun
Richter/in: Jermann, Jossi, Dr. iur. Rieder, MLaw Rhonheimer, Dr. iur. Schultheiss
Mittwoch Nachmittag II. Kammer

Präsident/in: Dr. iur. Schürmann, lic. iur. Heer / lic. iur. Vontobel
Richter/in: lic. iur. Baumgartner, Gallo, MLaw Joller, lic. iur. Stoll-Falciani, Dr. iur. Zimmermann 

Donnerstag Morgen III. Kammer Präsident/in: lic. iur. Schmidlin, lic. iur. Müller-Arenja / Dr. iur. Bachofner
Richter/in: lic. iur. Jost, MLaw Kaan, Dr. iur. Reust, MLaw Schneiter , MLaw Suter
Freitag Morgen IV. Kammer Präsident/in: Dr. iur. Stein, Dr. iur. Wolf
Richter/in: lic. iur. Goumaz, Dr. iur. Jedelhauser, MLaw Schaub, Schelbert, Dr. iur. Wasmuth

Geschäftsverteilung 2024 (PDF-Download)

In der „Geschäftsverteilung“ sind die verschiedenen Verhandlungsgefässe und deren personelle Besetzung in der Übersicht abgebildet.

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